Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ist dafür zuständig, gefährdete Menschen zu schützen, die nicht selber Unterstützung für sich anfordern können und bei denen Unterstützung durch Angehörige, durch nahestehende Personen, durch private und öffentliche Sozialdienste oder durch Beratungsstellen nicht funktioniert.
Ausserdem ist die KESB dafür zuständig, die elterliche Sorge und den Kinderunterhalt zu regeln, Vaterschaftsabklärungen vorzunehmen sowie Vorsorgeaufträge in Kraft zu setzen und Patientenverfügungen zu prüfen.
Kontakt
Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeZürichstrasse 7
8610 Uster
Tel. 044 944 75 20
kesb@uster.ch
Website
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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200.1 | Anschlussvertrag Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uster (KESB Uster) | 1. Januar 2013 |