Generelle Informationen
Die Abteilung Einwohnerdienste sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis drei Wochen vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Alle Informationen über die vorzeitige und briefliche Stimmabgabe finden Sie auf Ihrem Stimmrechtsausweis.
Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie auf der Website des statistischen Amts des Kantons Zürich und auf der Website des Bundes.
Urnenstandort
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist berechtigt, an den Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen.
Brieflich abstimmen
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Die briefliche Stimmabgabe ist nach Empfang des Stimmmaterials möglich.
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Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
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Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
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Geben Sie das Antwortkuvert rechzeitig zur Post (B-Post braucht mindestens drei Arbeitstage) oder werfen Sie es in den Briefkasten beim Gemeindehaus. Stimm- oder Wahlzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.