Reisehinweise für Reisen mit Minderjährigen
Die Schweiz bietet für Gross und Klein viele Abenteuer. Wer trotzdem in den Urlaub fliegt und minderjährige Kinder dabei hat, sollte vor der Abreise gut planen.
Jedes Land erlässt eigenständig seine Gesetze bezüglich Einreisebestimmungen. Unter anderem spezifizieren die Ländern individuell die Bedingungen bezüglich Einreise und Aufenthalt von minderjährigen Kindern. Wenn Erwachsene mit minderjährigen Kindern reisen, die nicht ihre eigenen sind, ist es daher wichtig, die im Land geltenden Einreise- und Aufenthaltsbedingungen vor der Reise mit der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zu überprüfen.
Welche Dokumente sind für die Reise mit einem unbegleiteten Kind erforderlich?
Das Kind muss im Besitz gültiger Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) sein. Für Minderjährige, die allein oder ohne Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter reisen, wird dringend empfohlen, eine von den Eltern oder der Person mit elterlicher Vollmacht unterzeichnete Einverständniserklärung zu erstellen. Dieses Dokument, das dem minderjährigen Kind zusätzlich zu den Ausweispapieren ausgehändigt wird, kann von den Behörden bestimmter Länder bei der Ein- oder Ausreise aus ihrem Hoheitsgebiet verlangt werden.
Wenn eine elterliche Genehmigung erforderlich ist, kann diese, sofern das Bestimmungsland nicht ausdrücklich verlangt, auf einem leeren Blatt Papier ausgestellt werden. Die Genehmigung muss jedoch die persönlichen Daten und Telefonnummern der gesetzlichen Vertreter sowie das Datum, das Reiseziel, die Dauer des Aufenthalts und den Grund der Reise enthalten. Einige Länder stellen ein spezielles Formular zur Verfügung. Falls nötig, können die Unterschriften von der Wohngemeinde oder einem Notar beglaubigt werden.
Die Einverständniserklärung für das Reisen mit Minderjährigen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 043 399 21 21 | sicherheit@greifensee.ch |