Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Die Gemeindeverwaltung Greifensee ist für kleine Waffen bis 20 Schuss zuständig, ansonsten ist das Gesuch direkt an die Kantonspolizei einzureichen.

Das entsprechende Gesuch kann hier bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:

  • Auszug aus dem Zentralstrafregister, nicht älter als drei Monate

  • Kopie eines amtlichen Ausweises

  • Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Die Gebühren betragen je nach Waffe zwischen CHF 20.00 und CHF 50.00.

Waffen, die mit Waffenerwerbsschein erwerbbar sind (bewilligungspflichtige Waffen)

  • Pistolen für Zentralfeuermunition mit max. 20-Schuss-Magazin*

  • Revolver

  • Unterhebelrepetiergewehre („Wildwest“-Gewehre)

  • Pumpaction

  • Werkshalbautomatische Handfeuerwaffen für Zentralfeuermunition mit max. 10-Schuss-Magazin*

  • Werkshalbautomatische Feuerwaffen mit Randfeuermunition (sofern nicht unter 60cm kürzbar)

* Im Zweifelsfall immer eine Ausnahmebewilligung klein wählen.

Die Übertragung dieser Waffen von privat zu privat ist nur mit Waffenerwerbsschein möglich.

Mit einem Waffenerwerbsschein können zur selben Zeit beim selben Veräusserer max. drei Waffen erworben werden («Billett für den einmaligen Gebrauch», Art. 16 Waffenverordnung).

Zugehörige Objekte

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