Grubengut
Zu den mineralischen Abfällen zählen Flachglas (Fenster, Spiegel), Geschirr (Keramik, Porzellan, Glas), Blumentöpfe (Ton, Eternit), Steine, Gartenplatten und ähnliches.
Nicht zum Grubengut gehört Asche aus Holzfeuerungen.
Wichtig
Asche aus Holzfeuerungen ist über die Kehrichtabfuhr zu entsorgen. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Asche vollständig ausgekühlt ist. Es entstehen immer wieder Brände in Kehrichtfahrzeugen wie auch im Bunker der Kehrichtverbrennungsanlage. Die Deponie von Asche im Wald ist verboten.
Sammelstellen
Standort |
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Werkhof |