Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 - Beschlüsse
An der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Projekts zur Sanierung der Wildsbergstrasse (hinterer Teil) inkl. Abwasserleitungen und Strassenbeleuchtung und Bewilligung eines Bruttokredits von Fr. 792'000.– inkl. MWST (+/- 10 %)
- Genehmigung des Ausbaus des durch die Stadtpolizei Uster geleisteten Jugenddienstes in Greifensee im Umfang von 50 Stellenprozenten und Genehmigung der damit verbundenen jährlichen Mehrkosten von Fr. 75'378.–
- Genehmigung der Erhöhung der durch die MOJUGA-Stiftung für Kinder- und Jugendförderung (MOJUGA) im Bereich der Jugendarbeit erbrachten Jahresstunden um rund 20 % und Bewilligung der damit verbundenen jährlichen Mehrkosten von Fr. 33'400.–
- Zustimmung zur Verlängerung des Übergangsvertrags mit der Stadt Uster zur Erbringung und Durchführung des freiwilligen Musikunterrichts sowie der musikalischen Grundausbildung (MAG) bis 31. Juli 2027 und Bewilligung der jährlich wiederkehrenden Kosten von Fr. 216'000.–
- Genehmigung des Budgets 2025 der Politischen Gemeinde Greifensee und Festsetzung eines Steuerfusses von 80 %
Auflage
Das Protokoll liegt ab 5. Dezember 2024 im Gemeindehaus Greifensee (Abteilung Präsidiales) auf und ist nachstehend abrufbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Greifensee, 5. Dezember 2024
Gemeinderat Greifensee
Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 5. Dezember 2024.
Zugehörige Objekte
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Budget 2025 Detail (PDF, 1.88 MB) | Download | 0 | Budget 2025 Detail |
Gemeindeversammlung Protokoll 27.11.2024 (PDF, 343.53 kB) | Download | 1 | Gemeindeversammlung Protokoll 27.11.2024 |