Einbürgerungsverfahren
Verfahren für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Sind Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger, so können Sie das Bürgerrecht von Greifensee nach 10 Jahren ohne Einbürgerungsgebühr erwerben. Wir benötigen dazu:
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Gesuch (worin Sie mitteilen, dass Sie in das Bürgerrecht von Greifensee aufgenommen werden möchten und bekannt geben, ob Sie das bisherige Bürgerrecht beibehalten oder darauf verzichten wollen). Das entsprechende Formular finden Sie hier.
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Scheidungs- oder Trennungsurteil (nur Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung (für geschiedene oder gerichtlich getrennt lebende Personen, die mit ihren noch nicht volljährigen Kindern eingebürgert werden wollen)
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Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister
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Detaillierter Betreibungsregisterauszug über die letzten 5 Jahre
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Sie haben Ihre definitiven Steuerrechnungen über die letzten 5 Jahre bezahlt
Personenstandsausweis bzw. Familienausweis sind beim Zivilstandsamt der bisherigen Bürgergemeinde zu verlangen.
Bitte reichen Sie das Gesuch dem Gemeinderat Greifensee, Im Städtli 3, 8606 Greifensee, ein.
Verfahren für ausländische Staatsangehörige
Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Neben dem Gemeinderat sind auch das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, und das Bundesamt für Migration am Verfahren beteiligt.
Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung wie folgt:
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Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
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Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben.
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Haben Sie früher einmal eine F-Bewilligung gehabt? Dann zählen die Jahre mit F-Bewilligung nur zur Hälfte.
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Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Greifensee.
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Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
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Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (mind. mündlich B1/schriftlich A2).
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Sie verfügen über genügend Grundkenntnisse der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde Greifensee.
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Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
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Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
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Sie haben Ihre definitiven Steuerrechnungen über die letzten 5 Jahre bezahlt.
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Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.
Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf der Website des Kantons Zürich unter www.zh.ch.
Die Einbürgerungsvoraussetzungen zur erleichterten Einbürgerung erläutern wir Ihnen nachfolgend:
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Als Ehepartner oder Ehepartnerin einer Schweizerin oder eines Schweizers genügt eine Wohnsitzfrist von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung.
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Sie leben seit mindestens drei Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft mit dem schweizerischen Ehepartner (Ehepartner muss bereits bei der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besessen haben).
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Sie beachten die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z.B. keine Steuerausstände, keine Betreibungen, keine Verlustscheine, keine Strafregistereinträge).
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Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung.
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Sie verfügen über die Fähigkeit sich in einer Landessprache zu verständigen (mind. mündlich B1/schriftlich A2).
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Sie nehmen am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teil (kein Sozialhilfebezug).
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Sie fördern und unterstützen die Integration von Familienmitgliedern.
Weitere Informationen zum erleichterten Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich sowie unter www.sem.admin.ch.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 043 399 21 21 | sicherheit@greifensee.ch |