Pass und Identitätskarte
Identitätskarte für Schweizer Staatsangehörige
Für das Bestellen einer Identitätskarte muss jede Person (d.h. auch minderjährige Kinder) persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen und – sofern schreibfähig, aber grundsätzlich ab dem 7. Altersjahr – den Antrag unterschreiben. Minderjährige sind dabei von einem sorgeberechtigten Elternteil, nicht handlungsfähige Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten.
Mitzubringen für das Beantragen einer Identitätskarte:
-
Alte Identitätskarte (zur Annullation), bei Erstbeantragung amtlicher Ausweis (Pass, Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung, Familienausweis oder Geburtsschein)
-
Wenn erstmals eine Identitätskarte für ein Kind beantragt wird: amtlicher Ausweis des vorsprechenden Elternteils (Identitätskarte, Pass, Führerausweis), Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung, Familienausweis oder Geburtsschein
-
Bei Ausweisverlust: polizeiliche Verlustanzeige (ausgestellt durch die Stadtpolizei Uster oder die Kantonspolizei Zürich)
-
Ein neues Passfoto (als Abzug oder per E-Mail, die Anforderungen finden Sie hier)
-
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile vorausgesetzt (muss gegebenenfalls nachgewiesen werden).
-
CHF 35.00 für Kinder, CHF 70.00 für Erwachsene, zahlbar in bar, mit Postcard oder Maestro. Preise inkl. Porto.
Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte)
Das Kombi-Angebot muss über das Passbüro beantragt werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 043 399 21 21 | sicherheit@greifensee.ch |