Identitätskarte für Schweizer Staatsangehörige

Für das Bestellen einer Identitätskarte muss jede Person (d.h. auch minderjährige Kinder) persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen und – sofern schreibfähig, aber grundsätzlich ab dem 7. Altersjahr – den Antrag unterschreiben. Minderjährige sind dabei von einem sorgeberechtigten Elternteil, nicht handlungsfähige Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten.

Mitzubringen für das Beantragen einer Identitätskarte:

  • Alte Identitätskarte (zur Annullation), bei Erstbeantragung amtlicher Ausweis (Pass, Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung, Familienausweis oder Geburtsschein)

  • Wenn erstmals eine Identitätskarte für ein Kind beantragt wird: amtlicher Ausweis des vorsprechenden Elternteils (Identitätskarte, Pass, Führerausweis), Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung, Familienausweis oder Geburtsschein

  • Bei Ausweisverlust: polizeiliche Verlustanzeige (ausgestellt durch die Stadtpolizei Uster oder die Kantonspolizei Zürich)

  • Ein neues Passfoto (als Abzug oder per E-Mail, die Anforderungen finden Sie hier)

  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile vorausgesetzt (muss gegebenenfalls nachgewiesen werden).

  • CHF 35.00 für Kinder, CHF 70.00 für Erwachsene, zahlbar in bar, mit Postcard oder Maestro. Preise inkl. Porto.

Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte)

Das Kombi-Angebot muss über das Passbüro beantragt werden.

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