Wirtschafts- und Kleinverkaufspatente

Es wird zwischen folgenden Patenten unterschieden:

  • Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes. Dieses berechtigt, bei einem Anlass (z.B. öffentliches Fest) Speisen und/oder alkoholische Getränke zum Genuss an Ort und Stelle zu verkaufen.

  • Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes. Dieses berechtigt, in einem Geschäft alkoholische Getränke zu verkaufen. Diese dürfen jedoch nicht im Geschäft konsumiert werden.

  • Patent zur Führung einer Gastwirtschaft mit oder ohne Alkoholausschank.

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