Abmeldung/Wegzug
Wegzug innerhalb der Schweiz
Sollten Sie innerhalb der Schweiz umziehen, so können Sie den Umzug innert 14 Tagen persönlich oder online melden. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir die folgenden Unterlagen:
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Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
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Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland
Sollten Sie ins Ausland ziehen, so müssen Sie die Abmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vornehmen. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise erfolgen. Dafür benötigen wir die folgenden Unterlagen:
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Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
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Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis
Für den Wegzug ins Ausland sind zudem Unterlagen von der Abteilung Steuern nötig. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die Abteilung und bringen Sie die Formulare direkt zur Abmeldung mit.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Hinweis: Haben Sie die Strom- und Wasserzähler zur Ablesung gemeldet?
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 043 399 21 21 | sicherheit@greifensee.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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