Überbrückungsleistungen sind Leistungen zur Existenzsicherung für ältere Arbeitslose um die Zeit von der Aussteuerung bis zum AHV-Rentenalter zu überbrücken. Die Höhe der Leistungen entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen.

Diese neue Sozialversicherungsleistung wurde vom Bundesparlament im Sommer 2020 beschlossen und der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) auf den 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt.

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