Änderung des Gebührentarifs

29. August 2024

Am 19. Juni 2024 hat die Gemeindeversammlung eine Teilrevision der kommunalen Gebührenverordnung genehmigt. Diese wurde durch geänderte gesetzliche Vorgaben für die Einbürgerungsgebühren im kantonalen Bürgerrechtsgesetz (KBüG) bzw. der kantonalen Bürgerrechtsverordnung (KBüV) notwendig. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Teilrevision kleinere inhaltliche und sprachliche Aktualisierungen in anderen Bereichen vorgenommen.

Gestützt auf die Teilrevision der kommunalen Gebührenverordnung hat der Gemeinderat am 12. August 2024 folgende Änderungen im Gebührentarif der Gemeinde Greifensee beschlossen:

R. Zivilschutz (Neu)

Art. 59             Periodische Schutzraumkontrollen

Die Kosten für periodische Schutzraumkontrollen privater Schutzräume werden von der Gemeindeverwaltung gemäss Gebührentarif der Stadt Uster an die privaten Grundeigentümer weiterverrechnet:

Schutzraum bis 10 Plätze pauschal Fr.       150.00
Schutzraum bis 25 Plätze pauschal Fr.       300.00
Schutzraum bis 50 Plätze pauschal Fr.       600.00
Schutzraum bis 75 Plätze pauschal Fr.       900.00
Schutzraum bis 100 Plätze pauschal Fr.       1‘200.00
Schutzraum bis 200 Plätze pauschal Fr.       2‘400.00
Nachkontrolle nach Aufwand
Vergebliche Kontrollgänge/Versäumter Termin für Kontrollgang pauschal Fr.       150.00
Nachkontrolle infolge Nichtbeheben von Mängeln Fr.       150.00

E. Bürgerrecht (Geändert)

Art. 20 Erteilung Gemeindebürgerrecht an Schweizerinnen und Schweizer

miteingebürgerte minderjährige Kinder gebührenfrei
bis 20 Jahre gebührenfrei
20 bis 25 Jahre Fr.       150.00
über 25 Jahre Fr.       300.00
Ehepaar (gemeinsames Gesuch) 10 % Nachlass auf ordentliche Gebühr
mindestens 10 Jahre in Greifensee wohnhaft gebührenfrei

Art. 21 Erteilung Gemeindebürgerrecht an Ausländerinnen und Ausländer

miteingebürgerte minderjährige Kinder gebührenfrei
bis 20 Jahre gebührenfrei
20 bis 25 Jahre Fr.       400.00
über 25 Jahre Fr.       800.00
Ehepaar (gemeinsames Gesuch) 10 % Nachlass auf ordentliche Gebühr

Art. 22 Ablehnungen, Rückzüge und Entlassungen

Ablehnung ordentliche Gebühr
Rückzug 50 % der ordentlicher Gebühr
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht gebührenfrei

Art. 23 Weitere Gebühren

Sprachtest nach Aufwand
Grundkenntnistest nach Aufwand

Der bisherige Gebührentarif vom 1. April 2021 ist zum Vergleich hier zu finden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Greifensee, 29. August 2024
Gemeinderat Greifensee

Für die Fristen gilt die amtliche Publikation in den «Nachrichten aus Greifensee» vom 29. August 2024.